Produktmerkblatt
DEKMETAL GmbH
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt zu unseren Produkten sorgfältig durch. Die Nichtbeachtung dieser Hinweise kann gegebenenfalls zum Ausschluss von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen führen.
VERPACKUNG, TRANSPORT, ENTLADUNG UND LAGERUNG
1. DIE VERPACKUNG
dient dem Schutz der Ware während des Transportes und der Be- und Entladung, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Sie ist nicht für einen Schutz vor Witterungseinflüssen vorgesehen.
2. DIE PALETTEN
(EURO- und Spezialpaletten) können innerhalb von 3 Monaten nach Auslieferung in unbeschädigtem Zustand unter Beifügung einer Kopie des ursprünglichen Lieferscheines oder der Rechnung frachtfrei am Auslieferungsort zurückgegeben werden. Sie erhalten dann eine Gutschrift in Höhe der für die Palette berechneten Kosten abzüglich 10% für Abnutzung. Andere Paletten, Beilegehölzer und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen.
3. Die Entladung
hat mit Gabelstapler oder Kran zu erfolgen. Für das Abladen von Tafeln größerer Längen ist ein Kran mit Entladebalken und entsprechenden zugelassenen Gurten einzusetzen. Die Oberflächen (auch die unten liegenden) und die Ecken sind sorgfältig vor Beschädigung zu schützen. Gegebenenfalls ist bei Gabelstaplerentladung Schutzmaterial unterzulegen, wenn die Gabeln nicht direkt unter dem Holz der Palette angesetzt werden können.
4. Das Abstellen
der Paletten nach dem Entladen darf nur auf einer ebenen befestigten Fläche erfolgt. Die Ablagefläche ist vorher von herumliegenden Gegenständen zu befreien, die die Ware von unten beschädigen könnten.
5. Die Lagerung
der feuerverzinkten und organisch beschichteten Metallbleche ist in der LKW-Verpackung im Freien nur maximal 14 Tage gestattet. Dabei ist zu beachten, dass die Paletten mit mindestens 5 ° Neigung in Längsrichtung abgestellt werden. Dies ist z.B. durch Unterlegen von Kanthölzern unter die Palettenquerbretter möglich, wobei zu beachten ist, dass gegebenenfalls bei langen Paletten auch die mittleren Querbretter entsprechend unterstützt werden, um ein Durchbiegen der Tafeln zu verhindern.
6. Die längerfristige Lagerung
originalverpackter Paletten bis zu maximal 60 Tagen ist nur zulässig, wenn diese im trockenen Zustand zusätzlich mit einer wasserdichten Plane mit gesichertem Wasserabfluss und Belüftung abgedeckt oder in trockenen und gut belüfteten Räumen ohne Temperaturschwankungen untergestellt werden. Darüber hinaus ist eine Lagerung nur in trockenen und belüfteten Räumen zulässig, wenn alle eingesetzten Folien entfernt und die Ware anderweitig abgedeckt wird.
7. Die Kartons
mit den gelieferten Zubehörteilen sind grundsätzlich in trockenen Räumen zu lagern.
8. Die Ecken
der Tafeln sowie über die Paletten hinausragende Teile sind durch geeignete Maßnahmen gegen Beschädigung zu schützen. Dies ist insbesondere auch zum Schutz der Beschäftigten vor Verletzungen erforderlich.
MONTAGE, VERARBEITUNG UND WARTUNG
1. Die Montage
darf nur nach den Vorgaben der technischen Dokumentation für die Anwendung und Verarbeitung der Produkte von DEKMETAL, einschl. Montageanleitung für einzelne Varianten der Unterkonstruktionen, ausgeführt werden.
2. Das Verbindungsmaterial
und Zubehör muss dem von Dekmetal vorgeschriebenen entsprechen bzw. es darf ausschließlich das mitgelieferte Material verwendet werden.
3. Das zusätzliche Biegen
der Produkte auf der Baustelle darf nur unter folgenden Bedingungen erfolgen:
- maschinelle Biegung bei einer Temperatur nicht weniger als 0°C,
- handgearbeitete Biegung bei einer Temperatur nicht weniger als +5°C
4. Die Bearbeitung
mit nicht ordnungsgemäßen Geräten (Winkelschleifmaschinen, Sägen u.a.) führt zu einem Gewährleistungsausschluss.
5. Die Schutzfolie
muss vor der endgültigen Montage vollständig entfernt werden.
6. Die Ausbesserung
beschädigter Stellen hat sofort und ausschließlich mittels von uns geliefertem Farblack zu erfolgen.
7. Die Beeinflussung
der Produkte durch
- Kontakt mit Kupfer, kupferbeschichteten Produkten oder mit Wasser, welches mit Kupfer in Kontakt war,
- Kontakt mit frischem Beton, Erdmaterial oder feuchtem Holz,
- Kontakt mit chemischen Verbindungen, Tieren, Tierexkrementen, Zementpulver, Rauch, Röntgenstrahlen, Radioaktivität
- Einwirkung großer Hitze (z.B. Schweißflamme) oder hohem Druck (z.B. Wasserstrahl, Druckluft)
- mechanische Fremdeinwirkungen wie fallende Gegenständen, Vandalismus,
- nicht nur kurzzeitige Einwirkung von Spänen und Verarbeitungsabfällen ist sowohl im gelagerten als auch im eingebauten Zustand zu verhindern. Eine Nichtbeachtung kann zum Ausschluss der Gewährleistung und/oder Garantie führen.
8. Die Lackierung
oder Imprägnierung bzw. eine andere nachträgliche kundenseitige Oberflächenbehandlung ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss der Gewährleistung.
Dresden, den 01.06.2016